25. April 2016
Krankheitsfälle sind keine Seltenheit im Berufsalltag und bis zu einem unbestimmten Maß durchaus normal, bspw. bei einer grassierenden Grippewelle, einem besonders kalten Winter oder bei berufsbedingten Leiden, die sich auf kurz oder lang nur schwierig vermeiden lassen (Rückenprobleme bei Möbelpackern, Lärmschwerhörigkeit bei Bauarbeitern, Lungen- und Bronchialerkrankungen im Bergbau etc.). Wenn man jedoch zwei von statista veröffentlichte Statistiken (Unternehmenskosten, Ausfallkosten) zum Thema der Schäden durch krankheitsbedingten Arbeitsausfall betrachtet, eröffnen sich erschreckende Zahlen: Allein im Jahr 2009 entstanden deutschen Unternehmen durch Krankschreibungen ihrer Angestellten Kosten von 129 Milliarden Euro! Der Wertschöpfungsausfall desselben Jahres beläuft sich auf 225 Milliarden € und damit auf ein knappes Zehntel des Bruttoinlandsproduktes von 2.397 Milliarden €.
Es ist also kein Wunder, dass immer mehr Unternehmen bei regelmäßig und verdächtig lange krankgeschriebenen Mitarbeitern zum Wohle ihrer Firmen- und Produktionsabläufe die Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei München engagieren, um konkreten Verdachtsmomenten hinsichtlich des Straftatbestands des Lohnfortzahlungsbetrugs nachzugehen und diesen bei Bestätigung der Befürchtung gerichtsverwertbar dokumentieren zu lassen. Gerne werden unsere Detektive aus München auch für Ihr Unternehmen tätig: 089 7007 4301.
Auch wenn die Privatsphäre von Mitarbeitern grundsätzlich vor den Interessen des Arbeitgebers bzw. Vorgesetzten geschützt ist, so erlauben verdächtige und wiederholt auftretende Krankschreibungen doch Recherchen, die in die Privatsphäre der betreffenden Arbeitnehmer eingreifen. Unsere Wirtschaftsdetektive aus München werden besonders häufig in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug bzw. Lohnfortzahlungsbetrug in Kombination mit gleichzeitiger Arbeit bei Konkurrenzunternehmen engagiert, um Beweise für die Unrechtmäßigkeit der Krankschreibung und den vermuteten Vertragsbruch zu beschaffen. Tritt ein Unternehmen an die Privatdetektive der Kurtz Detektei München heran, um einen Mitarbeiter observieren zu lassen, muss der Vorgesetzte bereits einen begründeten Verdacht auf eine vorgetäuschte Erkrankung vorweisen können. Ist dieser Verdacht nicht vorhanden, dürfen die Detektive gesetzlich nicht observieren, denn sie und der Auftraggeber würden sich strafbar machen, wenn sie unerlaubt und grundlos in die Persönlichkeitsrechte eines Angestellten eingreifen – sogar mit zu leistendem Schadensersatz ist zu rechnen.
Besteht dieser begründete Verdacht jedoch und ist zum Beispiel die Sekretärin auffallend oft direkt vor oder nach ihrem Jahresurlaub krank, werden unsere Münchner Privatdetektive aktiv und können den Arbeitnehmer außerhalb des Arbeitsplatzes observieren. Ist er beispielsweise wegen einer akuten Migräne krankgeschrieben und hat ein dementsprechendes Attest vorgelegt, so verwundert es zumindest, wenn er von den Detektiven beim gemütlichen Shoppen in der Münchener Innenstadt oder bei einem Kinobesuch beobachtet wird und dies fotografisch dokumentiert werden kann. Allerdings sind die Grenzen zwischen „auffällig“ aktiv und „notwendigerweise“ aktiv oft fließend und nicht einfach zu bestimmen: Manch einer kuriert seine Migräne am liebsten bei einem ausgedehnten Spaziergang im Wald an der frischen Luft aus, ein anderer schließt sich 24 Stunden lang in seinem verdunkelten Schlafzimmer ein. Wirklich relevant wird es für den Arbeitgeber und für die Kurtz Privatdetektei München deshalb, sobald das dokumentierte Verhalten eindeutig genesungswidrig ist, bspw. wenn ein wegen eines Schulterleidens krankgeschriebener Arbeitnehmer Ziegelsteine schleppt, um am eigenen Haus zu werkeln.
Nicht jede Krankschreibung ist automatisch gleichbedeutend mit Blaumachen. Unsere Detektive in München und ganz Bayern werden regelmäßig eingesetzt, um Verdachtsmomente auszuräumen oder zu bestätigen und somit zu einem besser funktionierenden und wirtschaftlich einträglicheren Firmenalltag beizutragen. Abgesehen von den wenigen Fällen, bei denen der Mitarbeiter zufällig von Dritten beobachtet wird oder er sich bei Gesprächen über den Krankheitszeitraum verplappert, können die Arbeitgeber selten bis nie ohne unabhängige Hilfe Beweise für einen Vertragsbruch ihrer Angestellten erbringen, weswegen der Einsatz der Kurtz Wirtschaftsdetektei München ratsam ist, um gerichtsverwertbare Beweise zu erhalten und um gegen den vertragsbrüchigen Mitarbeiter rechtlich vorzugehen. Schließlich geht es in Fällen von vorgetäuschten Erkrankungen oft um hohe Geldsummen (siehe oben) und einen großen Stapel an Arbeit, der unerledigt liegen bleibt.
Ist sogar der Fall eingetreten, dass der verdächtige Mitarbeiter während der Krankschreibung bei einem direkten Konkurrenzunternehmen arbeitet und sich somit des Wettbewerbsbetrugs schuldig macht, gehen die Schadensersatzzahlungen oft in den fünfstelligen Bereich – zumal wenn die Detektiv-Honorare als notwendige Aufwendungen für den Nachweis der Straftat in die zu erstattende Summe einfließen.
Wie der im Februar 2015 vor dem Bundesarbeitsgericht (Az.: 8 AZR 1007/13) entschiedene Fall einer krankgeschriebenen Arbeitnehmerin zeigt, der direkt hintereinander von einem Arzt eine Bronchialerkrankung und daran anschließend von einem anderen Arzt ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert wurden, reichen verschiedene Krankschreibungen allein nicht als berechtigter Verdacht aus, um Detektive zu engagieren. Der Arbeitgeber war durch die beiden aufeinander folgenden und sehr unterschiedlichen Atteste stutzig geworden. Er hatte Detektive engagiert, die die Frau überwachten und filmten, unter anderem während sie sich mehrfach bückte. Die eingesetzten Privatdetektive kannten ihre Rechte nicht und unternahmen mehrere unzulässige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht ihrer Zielperson; damit schadeten sie der gesamten Detektiv-Branche. Das Bundesarbeitsgericht sprach der Angestellten Recht zu, da es – wie seriös agierende Detekteien voraussagen konnten – keine konkreten Tatsachen erkannte, die die Überwachung und das Filmen der Frau gerechtfertigt hätten. Durch dieses gesetzeswidrige Verhalten vonseiten des Auftraggebers und vor allem auch der unzulässig arbeitenden Ermittler wurde der Angestellten eine Schadensersatzsumme von 1000 € zugesprochen, weil ihre Privatsphäre und ihr Persönlichkeitsrecht verletzt worden waren.
Die Privatdetektive der Münchener Detektei Kurtz sind IHK-zertifizierte Ermittlungsexperten, die die Grenzen des Zulässigen ganz genau kennen und ihre Klienten entsprechend hinsichtlich der rechtlichen Absicherung von Detektiveinsätzen beraten können. Der oben geschilderte Fall scheiterte zwar vordergründig daran, dass der Verdacht des Arbeitnehmers nicht konkret genug begründet war, doch auch die Wahl der Mittel (u.a. Videoüberwachung) des Detektiv-Teams war unverhältnismäßig. Es handelt sich um einen Sonderfall, in dem das Bundesarbeitsgericht zugunsten der krankgeschriebenen Mitarbeiterin entschied.
Bei seriöser Auftragsabwicklung durch das eingesetzte Detektivbüro droht dem Auftraggeber kein Schaden, sondern ihm winken im Gegenteil die Durchsetzung seiner Rechtsansprüche gegen betrügerische Arbeitnehmer. Der oben beschriebene Fall wäre vor Gericht zumindest hinsichtlich des Schadenersatzanspruchs sicherlich anders bewertet worden, wenn die Detektive außerhalb des Unternehmens nicht gefilmt, sondern nur beobachtet bzw. gegebenenfalls fotografiert und einen professionellen Ermittlungsbericht verfasst hätten. Im Anschluss hätten die Ermittler als Zeugen vor Gericht geladen werden können, um dort eine Aussage zu tätigen, der ein gleichwertiges Gewicht beigemessen worden wäre wie einem Videobeweis, ohne aber einen solchen Verstoß in die Privatsphäre darzustellen, wie es das Filmen von Personen bedeutet.
Was Sie deshalb von der Kurtz Detektei München bei Mitarbeiterüberwachungen zu erwarten haben:
Um sich in Ihrem persönlichen Fall beraten zu lassen und zu entscheiden, auf welchem Wege ein bestehender Verdacht gegen Ihren Arbeitnehmer geprüft werden soll, setzen Sie sich jederzeit mit unseren rechtlich geschulten Privatdetektiven in München in Verbindung.: kontakt@kurtz-detektei-muenchen.de.
Verfasserin: Maya Grünschloß
Kurtz Detektei München
Lindenstraße 12a
81545 München
Tel.: 089 7007 4301
Mail: kontakt@kurtz-detektei-muenchen.de
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