03. Mai 2018

Vetternwirtschaft im Profi-Fußball? Sind ein Spielerberater und ein Sportdirektor Brüder?

Spielervermittlung mit Interessenskonflikt?

Dubiose Zahlungen, enttäuschende Transfers – in einem Klub aus der 2. Fußball-Bundesliga kamen Zweifel an der Person des Sportdirektors auf. Ein Vorstandsmitglied hatte Informationen zugespielt bekommen, laut derer diese Umstände womöglich teilweise auf ein Verwandtschaftsverhältnis – Bruder oder Halbbruder – zwischen dem Sportdirektor und einem der allgemein ja so kritisch beäugten Spielerberater zurückzuführen sein könnten. Das Vorstandsmitglied befürchtete, dass es geheime Absprachen zwischen beiden gebe, mit denen sich mindestens der Spielerberater, wenn nicht sogar auch der Sportdirektor bereicherten. Konkret ging es dabei um Transfers von Lizenzspielern, die bei dem besagten Berater unter Vertrag standen und für deren Vermittlung gemeinhin erhebliche Summen fließen. Das Motiv war also klar: Vermögenszuwachs. Im Raum stand der Verdacht der Vetternwirtschaft.

 

Um in Erfahrung zu bringen, ob der Sportdirektor tatsächlich einen Bruder oder Halbbruder hatte, der als Spielerberater tätig ist, zog der Profi-Verein die Detektei Kurtz hinzu. Um welche Transfers es sich handelte und welche Vermittler konkret im Verdacht standen, wurde unseren Detektiven aus München nicht offenbart. Ziel war es somit schlicht, festzustellen, ob der Sportdirektor einen Bruder hatte und – bei Bejahung – um wen es sich handelte.

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Dass sich viele Spielerberater eine goldene Nase verdienen und dafür nicht vor unlauteren Methoden zurückschrecken, ist spätestens seit den Raiolas und Kucharskis dieser Welt hinlänglich bekannt.

Quo vadis – welcher Rechercheweg ist am erfolgversprechendsten?

Ein Grundproblem, das sich unserer Münchner Privatdetektei in diesem Fall stellte, bestand darin, dass die meisten behördlichen Datensätze keine Informationen zu Geschwistern enthalten. Beim Einwohnermeldeamt zum Beispiel lassen sich weder die Geschwister noch die Eltern abfragen, sondern lediglich die eigenen verzeichneten Kinder einer angefragten Person. Ein alternativer Ermittlungsweg wäre deshalb das Einholen der Geburtsurkunde des Sportdirektors beim Standesamt gewesen, um daraus die Namen seiner Eltern abzulesen und anschließend zu prüfen, ob die Eltern (bzw. einer der beiden Elternteile) noch weitere Kinder hatten. Ein Problem hierbei: Das Standesamt würde einen Nachweis über das sogenannte berechtigte Interesse an der Informationsübermittlung fordern. Da die Ermittler im Sinne der Diskretion natürlich keine konkreten Personendaten zu diesem Fall von medialem Interesse ausplaudern durften, würde sich dieser Nachweis sehr schwierig gestalten. Der Ermittlungsweg Standesamt wurde somit einstweilen verworfen.

 

Da die Detektei Kurtz bereits für zahlreiche Personen und Organisationen aus dem Profi-Fußball tätig war, verfügen wir über ein sehr ansehnliches Kontaktnetzwerk in dieser Branche. Unser fallleitender Privatdetektiv aus München arrangierte folgerichtig einen Besprechungstermin mit einem Spielerberater aus diesem Netzwerk. Der Gedanke dahinter: Die Branche der Spielervermittler generiert zwar hohe Umsätze, besteht aber aus einer relativ überschaubaren Anzahl von Personen. Man kennt sich in der Regel also untereinander, und wenn es da tatsächlich einen Vertreter der Zunft mit verwandtschaftlichen Verbindungen zu unserem Sportdirektor gab, so würde der Informant wahrscheinlich davon wissen.

Informanten-Treffen mit zwei Spielerberatern

Bei dem Treffen unseres Münchner Wirtschaftsdetektivs mit seinem Informanten machte Letzterer von Anfang an klar, dass keiner der in dem Gespräch genannten Namen im Ermittlungsbericht auftauchen dürfe, da er negative Konsequenzen für seinen Job fürchte. An diese Forderung hielt sich die Detektei Kurtz natürlich – sowohl im Ermittlungsbericht als auch in der vorliegenden Fallbeschreibung. Der einigermaßen auskunftsbereite Spielervermittler teilte mit, dass der verdächtigte Sportdirektor einst selbst in einer Spielerberateragentur gearbeitet und im Zuge dieser Tätigkeit jenen Berater mit in die Firma geholt habe, der nun – nach seinem Kenntnisstand – kritisch beäugt werde. Selbiger Berater sei wohl mit unserer Zielperson, dem ominösen Bruder oder Halbbruder, identisch. Der Informant wollte allerdings weder den Namen dieses Vermittlers nennen noch den der Firma, in der beide gearbeitet haben sollen. Die Daten dieser Firma konnte unser Privatermittler im Anschluss recht einfach durch eine Prüfung der Biografie des Sportdirektors recherchieren.

 

Ein weiteres Treffen mit einem anderen Informanten, erneut ein Spielerberater, sollte den Fall zusätzlich erhellen. Der Treffpunkt lag in einer dezenten Gaststätte in Grünwald, wo viele Spieler und Funktionäre des FC Bayern München wohnen und man sich auf Diskretion versteht. Auch dieser Informant sagte durch die Blume, dass er den Sachverhalt kenne, jedoch keinen Namen nennen wolle. Immerhin teilte er mit, dass es sich bei dem ominösen Berater tatsächlich um einen Halbbruder des Sportdirektors handelte, und lieferte uns damit eine wichtige Insider-Bestätigung des Ursprungsverdachtes. Das Verhältnis zwischen dem Berater und dem Sportdirektor bezeichnete er als "familiäre Geschäftsbeziehung". Dabei wurde aus dem Kontext und der Artikulation heraus klar, dass es sich bei dieser Formulierung lediglich um eine freundliche Umschreibung des Begriffs Vetternwirtschaft handelte.

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Der Beruf des Spielervermittlers bringt es mit sich, dass man den eigenen Kollegen sehr häufig über den Weg läuft – am Spielfeldrand, im Rahmen von Verhandlungen, bei Medienterminen etc. Man kennt sich also untereinander sehr gut.

Ermittlungs-Durchbruch im dritten Anlauf

Nun lagen unserer Münchener Wirtschaftsdetektei also zwei unterschiedlich gewichtete Insider-Bestätigungen aus dem direkten beruflichen Umfeld der beiden Zielpersonen und unseres Auftraggebers vor. Die genaue Identität des gesuchten Beraters blieb jedoch weiterhin im Dunkeln. Zwischendurch hatten unsere Ermittler über eine parallele Recherche die Namen der Eltern des Sportdirektors in Erfahrung gebracht, waren allerdings wie erwartet im nächsten Schritt am Datenschutz des Standesamtes gescheitert, weswegen noch eine dritte Recherche durchgeführt wurde. 

 

Hierbei besah sich der entsprechende Rechercheur zunächst die Transfers des auftraggebenden Vereins in den letzten Wechselperioden und stellte dabei eine Liste der involvierten Beraterfirmen zusammen. Anschließend überprüfte er die dort jeweils tätigen Berater, wobei er über diverse ehemalige Fußball-Profis stolperte, und versuchte, die Gruppe der möglichen Halbbrüder unter diesen Beratern mithilfe der vorhandenen Informationen und anhand eines vorher erarbeiteten Kriterienkatalogs auf eine möglichst geringe Personenzahl herunterzubrechen. Übrig blieb lediglich eine einzige Firma, ein einziger Berater. Da die anderen überprüften Kandidaten ausschieden, konnte die Wahrscheinlichkeit, auf diesem Wege den richtigen Mann identifiziert zu haben, als sehr hoch bezeichnet werden. Eine endgültige Bestätigung war nun nicht mehr fern. Allerdings bat der beauftragende Fußballverein die Kurtz Detektei München nach Mitteilung dieser Ergebnisse, die Ermittlungen einzustellen. Man habe alles, was man brauche. Diesen Wunsch akzeptierten wir natürlich und hatten dabei einige Gründe zur Annahme, dass der Fall beendet wurde, weil wir genau den Berater benannt hatten, der ursprünglich in den Fokus der Verantwortlichen geraten war.

Hinweis

Wir verstehen natürlich, dass viele Leser vorrangig interessieren wird, um welchen Sportdirektor und welchen Klub es sich handelt. Allerdings bitten wir um Verständnis, dass es sich bei diesem Text nicht um Fußball-News, sondern um einen Fallbericht über detektivische Arbeit handelt. Im Sinne unserer Auftraggeber und Informanten waren wir natürlich verpflichtet, die Informationen und auch die Geographie so vage zu halten, dass Außenstehende keine Rückschlüsse auf die Identitäten der involvierten Personen und des Vereins ziehen können. Deshalb auch an dieser Stelle der Standardhinweis der Detektei Kurtz zu Fallberichten: Alle Namen und Orte sind im Sinne des Klienten- und Zielpersonenschutzes selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.

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