Unterhaltszahlungen sind entscheidende Faktoren für die Lebensqualität und mitunter für die wirtschaftliche Existenz – sowohl für die Bezugsberechtigten als auch für die Zahlungspflichtigen. Die Frage nach der Regelung des Unterhalts stellt sich unmittelbar mit der Trennung, kann sich allerdings über viele Monate bis Jahre hinziehen. Entsprechend bedeutend und umfangreich ist das Gesamtpaket aus Unterhaltsverpflichtung und Unterhaltsanspruch.
Werden durch Verschweigen von Tatsachen falsche Grundlagen für die Bestimmung und Berechnung des Unterhalts zum Maßstab genommen, entstehen existenzielle Verschiebungen der Finanzen beider Partner. Die Einschaltung der Kurtz Privatdetektei München zur gerichtsverwertbaren Klärung offener Fragen und Verdachtsmomente in Unterhaltsangelegenheiten empfiehlt sich somit bei Zweifeln an der Korrektheit der Angaben des Ex-Partners: 089 7007 4301.
Unterhalt kann nur geleistet werden, wenn der Unterhaltspflichtige wirtschaftlich dazu in der Lage ist. Reicht sein Einkommen nicht aus, um die eigenen Lebenskosten und ggf. laufende Verbindlichkeiten zu decken, ist er leistungsunfähig. Diese Rechtslage soll Betroffene vor dem Ruin schützen, jedoch gibt es zahllose Personen, die diesen Umstand missbrauchen, indem sie vorgeben, über keine ausreichende Leistungsfähigkeit zu verfügen, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist. Konkret sprechen wir hier von verschwiegenen Einkünften, verschwiegenem Vermögen und anderen geldwerten Bezügen.
In der Praxis unserer Privatdetektive in München soll zum überwiegenden Teil eine heimliche Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden, deren Einkünfte widerrechtlich nicht in die Unterhaltsbemessung einfließen. Häufig handelt es sich dabei um Schwarzarbeit, die zusätzlich zum zivilrechtlichen Aspekt strafrechtliche Relevanz aufweist. Durch Observationen der verdächtigen Person ist es der Kurtz Detektei München möglich, den gerichtsfesten Nachweis einer verschwiegenen Tätigkeit zu erbringen: kontakt@kurtz-detektei-muenchen.de.
Unsere Privatdetektive aus München untersuchten schon öfter Unterhaltsfälle, in denen einer der beiden Ex-Partner heimlich ein Haus zur Eigennutzung baute. Durch selbst genutztes Wohneigentum verändert sich die Unterhaltsbemessung.
In den meisten Fällen steht dem schlechter verdienenden Partner während des ersten Trennungsjahrs bis zur Scheidung Trennungsunterhalt zur Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards zu. Nach der Ehescheidung spricht man vom nachehelichen Unterhalt. Dieser wird mitunter über einen sehr langen Zeitraum ausgezahlt, allerdings ist er an zahlreiche Bedingungen geknüpft. So begründet beispielsweise die Aufnahme einer neuen eheähnlichen Gemeinschaft einen neuen Lebensabschnitt, in dem für gewöhnlich von der eigenständigen Grundversorgung der Partner ausgegangen wird, womit die Unterhaltsverpflichtung des Ex-Partners erlischt.
Zur Vermeidung des Ausbleibens von Unterhaltszahlungen verschweigen viele Geschiedene ihre neue eheähnliche Lebensgemeinschaft. Um das Gericht davon zu überzeugen, dass eine solche Beziehung tatsächlich vorliegt, benötigt der Unterhaltspflichtige Beweise. Unsere IHK-zertifizierten Detektive aus München sind Spezialisten für die rechtssichere Beschaffung dieser Nachweise: 089 7007 4301.
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