Der Nachweis einer unerlaubten Nebenbeschäftigung, womöglich sogar bei einem direkten Mitbewerber, gehört zu den Standardermittlungen innerhalb des breiten Leistungsangebots unserer Wirtschaftsdetektei in München. Die Detektei Kurtz führt ihre Ermittlungen diskret, akribisch und gerichtsverwertbar durch – gern auch in Ihrem Auftrag: 089 7007 4301.
Teilzeitarbeit, Unterhaltszahlungen, der Traum vom eigenen Haus oder andere finanzielle Verpflichtungen bzw. Wünsche bringen Arbeitnehmer dazu, sich einen Zweitjob zu suchen. Nicht immer findet das die Zustimmung des Arbeitgebers; naheliegend sind diesbezüglich zum Beispiel Befürchtungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters. Um einer Ablehnung zu entgehen, fragen viele Arbeitnehmer gar nicht erst um Erlaubnis bei ihrem Hauptarbeitgeber, bevor sie eine Nebentätigkeit annehmen, oder sie setzen sich einfach über einen negativen Bescheid hinweg und verschweigen in der Folge das zusätzliche Beschäftigungsverhältnis. Als Arbeitgeber wundern Sie sich möglicherweise, dass ein bis dato fleißiger Angestellter plötzlich seinem Arbeitspensum hinterherhinkt, vielleicht unkonzentriert, lustlos und übermüdet wirkt.
Beim Verdacht, dass einer Ihrer Mitarbeiter unerlaubt einer Nebentätigkeit nachgehen könnte, sollten Sie sich an unsere qualifizierten Wirtschaftsdetektive aus München wenden. Mittels Observationen sind wir in der Lage festzustellen, wann, wo und wie oft Ihr Angestellter seinen Zweitjob ausübt. Durch die ausführliche, gerichtsverwertbare Dokumentation unserer Ermittlungsarbeit, die wir Ihnen nach Abschluss unserer Tätigkeit in Form eines Ermittlungsberichts übergeben, können Sie anschließend auf arbeitsgerichtlichem Weg Ihren Mitarbeiter für seine Zuwiderhandlungen belangen. Senden Sie uns bei Bedarf eine E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-muenchen.de oder melden Sie sich telefonisch unter der oben angegebenen Rufnummer.
Anwesend am Arbeitsplatz, allerdings nur physisch – typisch für überarbeitete Doppelbeschäftigte.
Durch mangelnde Arbeitsleistung übervorteilen Angestellte ihre Arbeitgeber in Fällen nicht genehmigter Zweitjobs sowieso schon, doch noch wesentlich gravierender können die Schädigungen ausfallen, wenn die Nebentätigkeit bei einem Mitbewerber erfolgt. Für den Arbeitnehmer liegt es natürlich nahe, seine Zweitbeschäftigung in derselben Branche auszuüben, da er hierbei mit seinem vorhandenen Wissen und seiner jobspezifischen Erfahrung punkten kann, doch die Gefahr der Weitergabe von Firmeninterna des Hauptarbeitgebers – ob beabsichtigt oder nicht – ist nicht von der Hand zu weisen, und die Folge können enorme Schäden sein. In solchen Fällen ist ein rasches Eingreifen vonnöten, um die unerlaubte Nebenbeschäftigung schnellstmöglich zu unterbinden.
Unsere IHK-zertifizierten Detektive in München bieten verschiedene Ermittlungsalternativen an. Neben der üblichen Observation außerhalb der Arbeitszeit beim Hauptarbeitgeber ist gegebenenfalls auch eine innerbetriebliche Überwachung des Mitarbeiters im Konkurrenzunternehmen durch die Einschleusung eines Detektivs durchführbar. Diese sogenannte Inklusionslösung macht eine umfassende Observation Ihres Mitarbeiters bei seiner Tätigkeit für den Mitbewerber möglich, d.h. unsere Münchener Wirtschaftsdetektive weisen nicht nur die Arbeit als solche nach, sondern sind auch in der Lage, die etwaige Weitergabe Ihrer Betriebsgeheimnisse an den Konkurrenten zu dokumentieren. Die Detektiveinschleusung ist eine Ermittlungsmethode, die nur sehr erfahrene Detektive beherrschen und die mit einem hohen Zeitaufwand verbunden ist, weshalb wir Sie gern im Vorfeld über die damit verbundenen Ermittlungskosten informieren. Nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung an: 089 7007 4301.
*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei München werden von der Landsberger Straße in München aus durchgeführt. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei München, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
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