Wettbewerbsverstoß | Wettbewerbswidrige Absprache

München ist als Firmensitz zahlreicher großer und bedeutender Konzerne unterschiedlicher Branchen bekannt, z.B. Allianz SE, BMW, Linde AG, MAN, Infineon, Munich Re, Siemens, Burda Verlag, Süddeutscher Verlag und Flughafen München. Aufgrund der vielfältigen Firmen, Hochschulen und Institute findet sich Arbeit für ein sehr breites Spektrum: Es gibt einfache Tätigkeiten für Ungelernte genauso wie Arbeitsplätze für Hochqualifizierte. Doch bei so vielen Unternehmen, die branchenabhängig oftmals in direkter Konkurrenz zueinander stehen, kommt es immer wieder zu Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, unter anderem in Form wettbewerbswidriger Absprachen, was vermehrt zu Einsätzen unserer Wirtschaftsdetektive in München führt.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Natürlich ist jedes Unternehmen bestrebt, möglichst viele Aufträge zu generieren, doch der Zweck heiligt nicht immer die Mittel. Nach § 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sind Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen, die eine gezielte Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken, verboten. Oftmals gehen mit diesem Tatbestand weitere Vergehen und Straftaten einher, bspw. Bestechung und/oder Bestechlichkeit. Folgendes Fallbeispiel aus dem Jahr 2010 illustriert diese Deliktkonstellation: 

Fallbeispiel: Ausbootung der Mitbewerber auf dem Friedhof

Mehrere Steinmetze in München sehen sich, wie auch in den Medien zu lesen/sehen/hören war, gegenüber Konkurrenzunternehmen benachteiligt, da die Ausführung notwendiger Arbeiten an bereits bestehenden Grabsteinen – zum Beispiel Entfernen des Grabsteins, falls dieser nicht standsicher ist – von einer großen Münchner Friedhofsverwaltung ausschließlich an jene Steinmetzbetriebe vermittelt wird, die dem zuständigen Beamten ein "Trinkgeld" zustecken. Aus diesem Grund erhalten die zahlungswilligen Steinmetze X, Y und Z regelmäßig Aufträge der Friedhofsverwaltung, während die gesetzeskonformen Steinmetze A, B und C leer ausgehen.

Dem Kunden wird Alternativlosigkeit suggeriert

Erschwerend kommt Folgendes hinzu: Die Angehörigen der Verstorbenen, denen die jeweiligen Grabstätten gehören, werden über die anstehende Entfernung des Grabsteins nicht informiert, sondern erhalten lediglich eine Rechnung vom betreffenden Steinmetz über die Entfernung und auch gleich einen Kostenvoranschlag für die Neuaufstellung des neuen standsicheren Steins. Damit sind den Kunden, in diesem Fall den Angehörigen, augenscheinlich die Hände gebunden. Der von der Friedhofsverwaltung beauftragte Steinmetz (X, Y oder Z) hält den Grabstein unter Verschluss.

 

Die meisten Kunden beauftragen dann diesen einen Handwerker mit der Wiederaufstellung des Steins. Nur in wenigen Fällen suchen sich die Kunden selbst einen Steinmetz, der den Grabstein wieder aufstellen soll. In diesen Fällen muss dieser Steinmetz (z.B. A) mit jenem, der den Stein unter Verschluss hält (z.B. Z), einen Übergabetermin vereinbaren. Oftmals bedarf es dann aufgrund bewusster Schikane mehrerer Termine, denn Steinmetz Z lässt sich zum vereinbarten Zeitpunkt bewusst wiederholt nicht blicken. 

Steinmetzbetrieb mit Grabsteinen; Detektei München, Observation München, Detektiv

Exklusive Beauftragung durch Bestechung oder andere Formen wettbewerbswidriger Absprachen? Die IHK-zertifizierten Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei München übernehmen die Nachweiserbringung – natürlich nicht nur für Steinmetze.

Detektive aus München überführen unlautere Wettbewerber

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Verstoß gegen § 1 GWB in Tateinheit mit Bestechlichkeit im Amt, Bestechung und – in Teilen – Verstoß gegen die Kundenschutzklausel, nach der Kunden die freie Wahl des Dienstleisters bzw. Unternehmens haben. Sollten Sie als Kunde dazu genötigt werden, bestimmte Unternehmen zu beauftragen, oder sollten Sie als Unternehmer feststellen, dass Sie von Konkurrenzbetrieben mit unlauteren Mitteln um Aufträge gebracht werden und so ein ausgewogener Wettbewerb unterbunden wird, dann wenden Sie sich an unsere Wirtschaftsermittler der Kurtz Detektei München089 7007 4301.

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*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei München werden von der Landsberger Straße in München aus durchgeführt. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei München, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.

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